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Beim Artikel „Schilderwald ist Vorschrift“ könnte der Leser das durchaus meinen. Zwar versucht die Redakteurin ein wenig Licht in die anscheinend siebenfach versiegelte Straßenverkehrsordnung zu bringen, jedoch ist ihr Beitrag selbst mehr „unverständlich“ als die Beschilderung der neuen Fahrradstraße. So zitiert sie indirekt den Leiter des Kasseler Straßenverkehrsamts, Gunnar Polzin, mit dem Satz: „Die Benutzung einer Anliegerstraße sei nicht allein den Anliegern vorbehalten.“
Natürlich ist sie das nicht. Lediglich das Befahren einer Anliegerstraße ist den Anliegern vorbehalten. Fußgänger können sie ungeachtet eines Anliegens überqueren. Und das ist ein handfester Skandal. Da werden wertvolle Steuergelder für die Beschilderung verwendet und trotzdem können sich Fußgänger auf der Menzelstraße noch frei bewegen.
Vielleicht zeigt sich die HNA ja zukünftig besonders bürgernah und stellt ehrenamtlich ihre Redakteure vor, Zitat, der (sic!) Fahrradstraße, um den Verkehrsteilnehmern die Straßenverkehrsordnung zu erklären. Und vielleicht erklären diese im Gegenzug dann den Unterschied zwischen Anlieger und Anwohner.
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