Nordhessische … Winterexpress

Winterexpress

Abstract

Im Januar versuchte der Autor dieser Zeilen eine Reise mit Locomore, die auf Grund einer massiven Verspätung dann doch ungeplant und anders verlaufen ist. Wie geplant ist allerdings das Geltendmachen der Fahrgastrechte verlaufen.

Fahrgastrechte bei Locomore

Wie in dem Artikel vom Januar bereits zitiert, gelten die europäischen Fahrgastrechte natürlich bei jeder Bahngesellschaft in der EU. Im beschriebenen Fall kam eine Erstattung durch Weiterreise mit einem anderen Zug über eine andere Strecke in Frage.

Die Erstattung der Fahrtkosten dafür erfolgte postalisch unter Beifügen der Original-Fahrkarte von Locomore; diese war natürlich nicht abgestempelt, sondern nur der Nachweis der ursprünglich geplanten Reise. Dem war neben einem formlosen Schreiben noch die Fahrkarte der Deutschen Bahn für die alternative Verbindung beigefügt. Da die Verspätung erst am Abfahrtstag klar war, konnte dafür kein Sparpreis mehr erzielt werden, allerdings hat der Autor durch Einsatz seiner BahnCard die Fahrkosten im Rahmen halten können.

Der Bahnhof Wiesloch-Walldorf bei Nacht
Der „Heimat-Bahnhof“ des Autors.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen hat Locomore den zusätzlichen Fahrpreis (der DB-Fahrkarte) erstattet. Diese Zeitspanne dürfte auch bei anderen Verkehrsunternehmen im Rahmen sein. Insgesamt verlief das ganze reibungslos, so dass einem zweiten Versuch nichts im Weg steht – dieses Mal hoffentlich erfolgreich!