Nordhessische.de: Verbraucher / 2017 / 11

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Fluggastrechte: Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Von Robert Bienert am 2017-11-05

Wenn innerhalb der EU ein Flug verspätet stattfindet oder ausfällt, kann der Fluggast bestimmte Rechte geltend machen. Neben einem Ersatzflug und ggf. Unterbringung mit Verpflegung kann dies auch eine Entschädigung sein. Um letztere zu erhalten empfiehlt sich ins Schlichtungsverfahren zu gehen – und etwas Geduld mitzubringen.