Alternativen zur Hochschulfinanzierung
Abstract
Von vielen Seiten, vor allem der hessischen CDU und zuletzt vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) [1], wurde und wird immer noch behauptet, dass zur Finanzierung der Hochschulen kein Weg an Studienbeiträgen vorbei führe, es heißt stets Studienbeiträge seien alternativlos. Tatsächlich gibt es allerdings einige interessante und bessere Alternativen zur Erhebung von Studienbeiträgen, um die finanzielle Ausstattung der Hochschulen und damit die Qualität von Forschung und Lehre nachhaltig zu verbessern. Bis auf ein Modell zeichnen sich alle im Folgenden erläuterten Alternativen dadurch aus, dass sie nachgelagert sind, d.h. jeder Student leistet seinen Beitrag für die erhaltene Bildung dann, wenn er auch tatsächlich über das Geld dafür verfügt. Diese Ausarbeitung soll außerdem zeigen, dass angehende Akademiker durchaus bereit sind, einen Beitrag für ihre Bildung und – im Gegensatz zum Handwerksmeister sogar Erstausbildung – zu leisten. Man kann nämlich auch den Ansatz vertreten, dass die Kosten des Hochschulsystems stärker von dessen Nutznießern, den ausgebildeten Akademikern, getragen werden sollten, was allerdings nicht unbedingt in der Form von Studiengebühren geschehen muss.
Eine Ausarbeitung vom Arbeitskreis Presse&Info an der Universität Kassel, 2006. Dieser Text wurde im Original am 30. Juni 2006 erstellt und am 13. Juli 2006 überarbeitet. Eine leicht bearbeitete Fassung wurde am 18. Juli 2006 in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel Studiengebühren müssen nicht sein veröffentlicht.
Fakultätsentwicklung [2]
Eine Alternative zu Studiengebühren stellt die Fakultäts-, Organisations- und Personalentwicklung dar. Bei diesem System soll die Qualität der Hochschulen bei gleichem Budget erhöht werden. Ziel ist es, die Arbeitsprozesse in der Fakultät zu verbessern, ohne dafür einen zahlenden Kunden einzuführen.
Hierbei soll über Evaluierungen von Fakultäten und Fachbereichen ein Vergleich unter ihnen ermöglicht werden. Dies soll über eine Benotung und Ausstellung von Zeugnisse geschehen. Das erhöht also das Image von Fakultäten, wenn deren Auditierungspunkte in den Zeugnisvordrucken der Fakultäten Berücksichtigung finden. Die Kundenbeziehung wird also nicht auf den Studierenden übertragen, sondern die Fakultät weist in einem zu auditierenden Punktewert ihre Qualitätsprozesse nach und schreibt diese in die Abgangszeugnisse der Studierenden.
Das System ist momentan noch sehr umstritten und wirft eine Menge ungeklärte Fragen auf. Auch kann es hierbei für eine Universität interessant sein, die Studierendenzahl zu senken, um so die Betreuung der verbleibenden Studenten zu verbessern.
Vermögenssteuer
Aktuell werden in der Bundesrepublik Deutschland große Vermögen nicht bis kaum steuerlich erfasst, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Nichts desto trotz „können [auch weiterhin] breite Schultern mehr tragen“, um es mit den Worten von Edmund Stoiber zu sagen. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer würde, zweckgebunden für Bildung eingesetzt, zumindest die soziale Ungerechtigkeit von Studiengebühren umgehen und auch hier würde die Belastung nur die jenigen treffen, die es sich auch leisten können. Der Freie Zusammenschluss von Studentenschaften (fzs) ist sogar der Ansicht, dass eine ein-prozentige Vermögenssteuer bereits ausreichte, die finanzielle Basis der Hochschulen bedeutend auszubauen.
Die Heranziehung der Einnahmen aus der Wiedereinführung der Vermögenssteuer zur Bildungsfinanzierung ist eine sehr realistische Vorstellung, die allerdings ebenfalls nicht rein nach dem „Verursacher-Prinzip“ funktioniert, da auch vermögende Nicht-Akademiker einen Beitrag für die Hochschulen leisten (müssen). Wie man leicht nachrechnen kann, reicht bereits eine minimale Versteuerung von Privatvermögen aus, um die Qualität der öffentlichen Bildung, von Forschung und Lehre, nachhaltig zu verbessern. Außerdem steht dieses Modell im Einklang mit Artikel 14 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland [3]:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Es ist schließlich so, dass das öffentliche Gut Bildung der Allgemeinheit frei zur Verfügung steht und zu Gute kommt. Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind wichtig für die Volkswirtschaft, gebildete Bürger für eine funktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft.
Alumni-Netzwerke/Studienfonds
Das Beispiel Schottland zeigt [4], dass man die öffentliche Bildung selbst durch einen Studienfonds (nachgelagert) finanzieren kann. Im Gegensatz zu England verpflichtet sich jeder in Schottland studierende, innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Studiums einen festen Betrag in den Graduate Endowment Fund of Scotland einzuzahlen, sofern sein späteres Einkommen dies problemlos zulässt. Professor Nagel von der Universität Kassel spricht in diesem Fall von einer Akademikersteuer (s. u.) und vergleicht die Studien-Situation mit England, wobei sich herausstellt, dass das schottische Modell auf Studien Interessierte deutlich attraktiver wirkt: Während Schottland von 1999 bis 2001 eine Steigerung der Studierendenzahl von ungefähr 15 % aufweisen kann, hat sich die Anzahl der in England studierenden lediglich um knapp 4 % erhöht.
Studienfonds-Modelle der beschriebenen Art gibt es bereits jetzt schon im Rahmen so genannter Alumni-Netzwerke und Fördervereine. Hierbei kommt das eingenommene Geld rein den Fakultäten zu Gute, was bei kleinen Fachbereichen, deren Absolventen nicht zwingend in hoch bezahlte Beschäftigungsverhältnisse wechseln, problematisch ist.
Mehrwert-/Umsatz-Steuer
Zum 1.1.2007 wird die Umsatzsteuer um 3 % auf 19 % (normaler Satz) erhöht, wovon die Bundesländer 1 % erhalten. Das bedeutet, dass die Länder von 2007 bis 2009 zusätzliche 20,6 Milliarden Euro als Einnahmen verbuchen können [5]. Pro Jahr sind dies im Schnitt rund 6,9 Milliarden Euro, die bei einer gleichmäßigen Aufteilung unter den Ländern zu Zusatzeinnahmen von 430 Millionen Euro führen würden, was allerdings nur ein Mittelwert ist. Wir können trotzdem davon ausgehen, dass ein Bundesland wie Hessen immer noch mit mehr als 135 Millionen Euro rechnen kann, also der Summe, die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Nettoeinnahmen der Hochschulen durch Studienbeiträge beziffert [6].
Natürlich bezahlt bei diesem Modell wiederum die Allgemeinheit die öffentliche Bildung. Allerdings gibt jeder, der das öffentliche Gut Bildung nutzt, dies mehrfach an die Gesellschaft zurück, nicht nur in Form einer höheren Einkommensteuerbelastung. Mehr zu diesem Aspekt im Folgenden:
„Akademiker-Steuer“
Eine weitere und durchaus einfachere Alternative ist die so genannte „Studie-“ oder „Akademiker-Steuer“, z.B. als Aufschlag von wenigen Prozentpunkten auf die Einkommensteuer, da sich die Rückzahlung des Beitrages im Gegensatz zu Studiengebühren auf ein ganzes Arbeitsleben erstreckt. Vorteile dieser nachgelagerten, einkommensabhängigen „Akademiker-Steuer“ lägen darin, dass sie voraussichtlich keine Studien-Interessierte abschreckt, da die Finanzierung der eigenen Bildung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem man über das nötige Geld verfügt, und die „Früchte“ der genossenen Bildung wieder an die Gesellschaft zurückgeben kann. Die „Vorfinanzierung“ des öffentlichen Gutes Bildung durch die Allgemeinheit ist also als eine Art Investition in die Gesellschaft selbst anzusehen. (Gleichwohl ist Bildung ein Gut und keine Ware, Lernen ist etwas Anderes als Konsumieren.)
Außerdem belastet die Steuer nicht wie die Erhebung allgemeiner Studiengebühren alle Studenten gleich, sondern diejenigen am stärksten, die (finanziell) am meisten vom Studium profitieren, indem sie ein höheres Einkommen und damit eine höhere „Bildungsrendite“ erzielen. Auch findet hierbei keine Mehrbelastung von Studierenden aus finanziell schwächeren Verhältnissen durch die Bürde eines Studienkredites statt. Wichtig ist allerdings, dass diese Steuerlast nicht durch Absetzen von Betriebs- und Arbeitskosten gemindert werden kann.
Zusammenfassung/Fazit
Wir man sieht, gibt es ernstzunehmende und sinnvolle Wege zur Hochschulfinanzierung, die ohne die Erhebung von Studienbeiträgen auskommen. Am sinnvollsten erscheinen dabei die nachgelagerten Modelle:
- Da ein entsprechender Studienbeitrag immer direkt an den Staat bzw. das Bundesland gezahlt wird, brauchen die Beiträge keine Umsatzspanne enthalten, wie die das bei einer Bank, die Studienkredite vergibt nötig wäre. Bei einem gleichen Finanzrahmen erhielten die Hochschulen somit mehr Geld, bei gleicher Förderung der öffentlichen Bildung könnten die Beiträge entsprechend niedriger ausfallen. Das heißt, dass nachgelagerte Studienbeiträge „zinsgünstiger“ und folglich effizienter sind. Es ist im Übrigen fraglich, warum das Bankwesen durch die Einführung von Studienbeiträgen und -krediten subventioniert werden muss.
- Finanziert man die Hochschulen über die Erhebung einer „Akademiker-Steuer“ ist dies die gerechteste Lösung, denn man leistet seinen Beitrag proportional zum Nutzen, den man aus dem eigenen Studium zieht.
- Die Zahlung der Studienbeiträge erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Student tatsächlich wirtschaftlich dazu in der Lage ist, ein angemessenes „Schulgeld“ (vgl. [7]) zu bezahlen.
- Aus dem genannten Grund der Gerechtigkeit und dem Zeitpunkt der Rückzahlung ergibt sich, dass diese Modelle auf Studien Interessierte praktisch nicht abschreckend wirken dürften, alleine aus dem Grund, dass man sich nicht für das Land verschulden muss.
- Nachgelagerte Studienbeiträge sind nachhaltiger, da sie so ausgestaltet werden können, dass sie bis zum Ende des Arbeitslebens zu leisten sind. Zur Erhöhung der Hochschul-Etats im gleichen Maße wie durch die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge müssten die jährliche Rückzahlung nur einen Bruchteil der Höhe der geplanten Studienbeiträge ausmachen: Bei einem zehn-semestrigen Master-Bachelor-Studiengang fallen nach 2010 maximal 9000 Euro an zusätzlichen Einnahmen für die Hochschule pro Student an. Erfolgt die Rückzahlung allerdings über Steuern, so verteilen sich diese 9000 Euro allerdings nicht auf einen Zeitraum von fünf, sondern vierzig Jahren, d.h. die jährliche Steuerbelastung braucht (inflationsbereinigt) nur etwa 250 Euro zu betragen, während die Belastung beim Beitragsmodell des HStubeiG durchschnittlich 900 Euro pro Jahr beträgt.
- Es ist bereits jetzt schon so, dass Akademiker die Kosten ihres Studiums im Falle einer gut bezahlten Arbeitsstelle durch eine höhere Einkommensteuer zurückzahlen.
Für Studierende, die lediglich zum Studieren nach Deutschland kommen und ihren Hauptwohnsitz dauerhaft nicht in in Deutschland haben, ergibt sich bei den nachgelagerten Steuer-basierten Modelle allerdings eine Rückzahlungs-Problematik, da diese Akademiker eher keine Steuern in den deutschen Fiskus zahlen. Sinnvoll erscheint hierbei die Rückzahlung über einen Studienfonds, was, wie das schottische Beispiel zeigt, ebenfalls recht einfach möglich ist oder Stipendienprogramme. Der angesprochene Studienfonds für ausländische Studierende könnte dabei aus entsprechend dimensionierten Reserven der angesprochenen Modelle finanziert werden. Schließlich bereichern ausländische Studenten die Universitäten interkulturell und wissenschaftlich, was zum Vorteil für die Qualität von Forschung und Lehre ist. Außerdem stellt ein kostenloses Studium für Studierende aus bestimmten Regionen der Erde eine effektive Entwicklungshilfe dar.
Quellen
- Artikel Rendite für Studenten steigt, HNA, 23.06.2005
- Frank Jetter, Organisations- und Pressereferent in Dortmund: Modelle von Fakultätsentwicklung – Zur Begründung einer Forschungsrichtung, in Ausgabe 2/2003 der Zeitschrift für Evaluation
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14
- Prof. Dr. Bernhard Nagel, Studiengebühren und ihre sozialen Auswirkungen, Universität Kassel, 08.01.2003. Das dürfte dem gleichnamigen Buch von 2003, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden (bibliografische Angaben, vermutliche Zusammenfassung) entnommen worden sein.
- Bundesministerium für Finanzen: Pressemitteilung Nr. 142/2005: Bund entlastet die Haushalte von Ländern und Kommunen massiv, 21.12.2005
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Bildung: Pressemitteilung Nr. 73/2006: "Fair, finanzierbar und sozial ausgewogen", 17.05.2006
- Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen